Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Allgemeines

Alle Dienstleistungen des mobilen Gesundheitstrainings von Janine, unterliegen in vollem Umfang der nachstehenden Vereinbarung, vorausgesetzt, diese wurden nicht durch anderweitige individuelle Vereinbarungen ergänzt oder abgeändert.

2. Leistungsumfang, Entgelte, Zahlungsbedingungen

a) Janine Duve verpflichtet sich zu einer individuellen Beratung und Betreuung der Kunden im Rahmen der vereinbarten Trainings- und Gesundheitsbetreuung. Vor Beginn des Trainings werden Trainingsinhalte und –ziele in einem Anamnesegespräch mit dem Kunden abgestimmt.

b) Die Dauer einer Personal Training-Einheit beträgt in der Regel 60 Minuten. Individuelle Absprachen sind möglich und werden im Vorfeld mit dem Kunden abgestimmt.

c) Der Kunde erhält über die zu zahlenden Entgelte eine schriftliche Rechnung. Die Zahlung erfolgt bar, per Überweisung oder einer anderen Zahlungsmethode, welche im Vorfeld festgelegt wird. Der Rechnungsbetrag ist spätestens 14 Tage nach Rechnungseingang bzw. dem ersten Termin zu begleichen. Bei Buchung einer 10er-Karte erfolgt die Zahlung ebenfalls im Voraus.

d) Leistungen, die von Kooperationspartnern oder anderen Dienstleistern in Anspruch genommen werden, sind nicht im Entgelt für das Personal Training enthalten.

3. Verhinderung

Die Trainingseinheit beginnt zu dem vereinbarten Zeitpunkt. Damit Ihnen keine unnötigen Kosten entstehen oder Ihr Trainingstermin entfällt, bitten wir um Absage Ihres Personal Trainings bis spätestens 24 Stunden  vor dem vereinbarten Trainingstermin. Andernfalls wird das vereinbarte Honorar für die gebuchte Trainingseinheit in voller Höhe in Rechnung gestellt. Janine Duve ist nicht verpflichtet, den nicht selbst verschuldeten verspäteten Beginn einer Trainingseinheit nachzuholen. Von der Trainerin verschuldete Verspätungen werden selbstverständlich nachgeholt.

4. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen der vorstehenden Vereinbarung unwirksam sein, so bleiben die übrigen Bestimmungen gleichwohl bestehen. Für die unwirksame Bestimmung ist ggf. eine wirksame Bestimmung zu treffen, die dem, was die Vertragsparteien gewollt haben, am nächsten kommt.